Starkregen in Dresden, Wasser läuft über

Fördermöglichkeiten

Förderprogramme

Für die Planung und Umsetzung von Starkregenvorsorgemaßnahmen stehen Kommunen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Diese unterstützen sowohl konzeptionelle Arbeiten als auch bauliche Maßnahmen.

In Sachsen können Fördermittel unter anderem über Programme des Freistaates und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden, beispielsweise im Bereich Klimaanpassung, Hochwasser- und Starkregenvorsorge oder Gewässerentwicklung. Ergänzend bestehen bundesweite Förderprogramme, die Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Risikovorsorge unterstützen.
Da Förderbedingungen je nach Programm variieren, ist eine frühzeitige Prüfung geeigneter Fördermöglichkeiten und eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen empfehlenswert.

Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK)

Ziel
Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zum Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Extremwetterereignissen

Zuwendungszweck
Investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen, zur Analyse
und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen

Begünstigte
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen

Förderperiode
2021- 2027 (EFRE/JTF Programm)

Richtlinie online
unter REVOSax Landesrecht Sachsen Förderrichtlinie Energie und Klima FRL EuK /2023

Bewilligungsbehörde
Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024)

Ziel
Unterstützung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements

Zuwendungszweck
Investive Maßnahmen, z.B. Errichtung und Umbau von stationären Anlagen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen; Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens, soweit sie dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind

Nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Erstellung von Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten, von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement sowie Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Starkregenereignisse

Begünstigte
Kommunen, Wasser und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften

Förderperiode
2024- 2031

Richtlinie online
unter REVOSax Landesrecht Sachsen Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz FRL GH/2024

Bewilligungsbehörde
Landesdirektion Sachsen (LDS)