Starkregen in Dresden, Wasser läuft über

Fördermöglichkeiten

Förderprogramme

Für die Planung und Umsetzung von Starkregenvorsorgemaßnahmen stehen Kommunen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Diese unterstützen sowohl konzeptionelle Arbeiten als auch bauliche Maßnahmen.

In Sachsen können Fördermittel unter anderem über Programme des Freistaates und der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden, beispielsweise im Bereich Klimaanpassung, Hochwasser- und Starkregenvorsorge oder Gewässerentwicklung. Ergänzend bestehen bundesweite Förderprogramme, die Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Risikovorsorge unterstützen.
Da Förderbedingungen je nach Programm variieren, ist eine frühzeitige Prüfung geeigneter Fördermöglichkeiten und eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen empfehlenswert.

Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK)

Ziel
Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zum Schutz der Bevölkerung vor klimabedingten Extremwetterereignissen

Zuwendungszweck
Investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Nichtinvestive Maßnahmen zur Unterstützung von Anpassungsprozessen, zur Analyse
und Bewertung von Klimarisiken sowie zur Vorbereitung investiver Klimaanpassungsmaßnahmen

Begünstigte
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Verbandskörperschaften, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, Privatpersonen

Förderperiode
2021- 2027 (EFRE/JTF Programm)

Richtlinie online
unter REVOSax Landesrecht Sachsen Förderrichtlinie Energie und Klima FRL EuK /2023

Bewilligungsbehörde
Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024)

Ziel
Unterstützung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements

Zuwendungszweck
Investive Maßnahmen, z.B. Errichtung und Umbau von stationären Anlagen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen; Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens, soweit sie dem öffentlichen Hochwasserschutz zuzuordnen sind

Nichtinvestive Maßnahmen, z.B. Erstellung von Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten, von Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement sowie Gefährdungs- und Risikobetrachtungen für Starkregenereignisse

Begünstigte
Kommunen, Wasser und Bodenverbände, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften

Förderperiode
2024- 2031

Richtlinie online
unter REVOSax Landesrecht Sachsen Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz FRL GH/2024

Bewilligungsbehörde
Landesdirektion Sachsen (LDS)

Häufige Fragen für Kommunen

Kommunaler Starkregenschutz ist eine freiwillige Aufgabe der Kommune. Der Freistaat fördert die Erstellung kommunaler SRV-Konzepte über die FRL GH/2024 mit einem Fördersatz von 75 Prozent. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 25 Prozent. Alternativ kann das SRV-Konzept auch Bestandteil eines lokalen Klimaanpassungskonzeptes werden, dass das SMWA fördert.

Der Eigenanteil für die Kommune liegt bei 25 Prozent für die SRV-Konzepterstellung. Ein kommunaler Aufwand entsteht weiter in Form von personeller Mitwirkung (z. B. Abstimmungen, Bereitstellung lokaler Kenntnisse). Weitere Kosten können in einem späteren Schritt bei der Umsetzung von Maßnahmen entstehen, wobei hierfür in der Regel auch Fördermöglichkeiten bestehen. Diese Kosten sind vom Umfang der Untersuchungen und dem Aufwand/Kosten der investiven Maßnahmen abhängig.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren kann als Grundlage dienen und sollte im Anwendungsgebiet örtlich plausibilisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchlässe korrekt erfasst worden sind. Dadurch wird aus der Hinweiskarte Starkregengefahren eine lokale Gefahrenkarte. Durch Überlagerung der Gefahrkarte mit der Lage öffentlicher Gebäude und öffentlicher Infrastruktur in Verbindung mit der Feststellung der Überflutungstiefe (ggf. auch mit hohen Fließgeschwindigkeiten) kann das Risiko bewertet werden (Risikokarte). Nach Kenntnis des Risikos können (bei Bedarf) wirksame Maßnahmen abgeleitet werden. Der Mehrwert liegt also auf dem Pfad: Gefahr – Risiko – Handlungsbedarf – Schutzmaßnahme, bei dem lediglich der erste Punkt Gefahr durch die Hinweiskarte Starkregengefahren abgedeckt werden kann.

Die Kommune ist grundsätzlich Vorhabensträger und führt das Verfahren eigenverantwortlich durch. Das BDZ unterstützt dabei beratend und kann, abhängig von Aufwand und Kapazität, auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung auch Teile der Konzepterstellung übernehmen. Voraussetzung ist eine Abstimmung mit der Kommune unter Beachtung marktüblicher Honorare.

Ein Ingenieurbüro wird nur dann erforderlich, wenn die Genauigkeit der Starkregen-Hinweiskarte für die kommunale Maßnahmenplanung nicht ausreicht und eine vertiefte Gefährdungsanalyse notwendig wird – etwa bei komplexer Topografie, dichter Bebauung oder sensibler Infrastruktur. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung durch die Kommune nach den üblichen vergaberechtlichen Regelungen für freiberufliche Leistungen. Bei spezifischem Beratungsbedarf sollte eine Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsicht erfolgen. Ergänzend wird derzeit geprüft, ob eine unverbindliche Musteraufgabenstellung zur Unterstützung der Kommunen bereitgestellt werden kann.

Bisher haben nur die Städte und Gemeinden des Klosterbezirks Altzella und die Gemeinde OT Spitzkunnersdorf (Pilotprojekt) ein vollständiges SRV-Konzept erstellt. In einigen Städten und Gemeinden sind jedoch bereits Risikobewertungen durchgeführt und Handlungsbedarfe identifiziert worden.

Ein pauschaler Umsetzungszeitraum lässt sich nicht benennen, da dieser stark von den örtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Maßgeblich sind insbesondere die Größe des Untersuchungsgebiets, die Frage, ob vertiefte Gefährdungsanalysen (z. B. Nachmodellierungen der Starkregen-Hinweiskarte) erforderlich sind, das ermittelte Risikopotenzial, die Anzahl und Komplexität möglicher Maßnahmen sowie deren Umsetzbarkeit. Einen wesentlichen Einfluss haben außerdem Umfang und Intensität der Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikation innerhalb der Kommune.