Starkregen in Dresden, Wasser läuft über

Maßnahmen zur Starkregenvorsorge

Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zur Schadensminderung

Das Starkregenrisikomanagement umfasst neben der Gefährdungs- und Risikoanalyse die Entwicklung geeigneter Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen. Nach DWA-M 119 werden Maßnahmen unterschiedlichen Kategorien zugeordnet. Die kanalnetzbezogenen Maßnahmen werden hier nicht mitberücksichtigt, da sie der regulären Entwässerungsplanung zuzuordnen sind. Der Fokus liegt auf Maßnahmen außerhalb des Kanalnetzes, die für die Bewertung und Minderung von Starkregenrisiken maßgeblich sind.

Quelle: Maßnahmenkategorien nach Merkblatt DWA-M 119

Infrastrukturbezogene Maßnahmen

kombinieren graue, grüne oder blaue Elemente, um Regenwasser nicht möglichst schnell abzuleiten, sondern vor Ort zu nutzen, zu speichern und versickern zu lassen. Da bestehende Strukturen oft nur begrenzt anpassbar sind, werden meistens Einzelmaßnahmen umgesetzt, die gemeinsam die Klimaanpassung und das Regenwassermanagement verbessern

anlage in der wasserwirtschaft

Bildnachweis: Leipziger Gruppe

Graue Infrastruktur

umfasst alle technischen und baulichen Anlagen, die für Versorgung, Entwässerung, Mobilität und Stadtbetrieb notwendig sind (technische Bauwerke wie Kanäle, Rohrsysteme, Rigolen sowie Straßen, Wege und andere versiegelte Verkehrsflächen).

Im Zusammenhang mit Starkregen steht graue Infrastruktur vor allem für technische Lösungen, die Wasser ableiten, zurückhalten oder regulieren.

zeigt eine begrünte dachstruktur

Grüne Infrastruktur

umfasst alle natürlichen und bepflanzten Strukturen in Städten und Gemeinden, die ökologische Funktionen übernehmen und das Stadtklima verbessern. Dazu zählen Parks, Grünflächen, Wiesen, Stadtbäume, aber auch begrünte Dächer und Fassaden sowie naturnahe Freiräume wie Gärten und Höfe.

Im Zusammenhang mit Starkregen trägt grüne Infrastruktur dazu bei, Wasser zurückzuhalten und zu speichern. Sie verbessert zugleich das Mikroklima, erhöht die Klimaresilienz und trägt zur Entlastung der Kanalisation bei.

ein fluss windet sich durch eine grüne landschaft

Bildnachweis: Leipziger Gruppe

Blaue Infrastruktur

umfasst natürliche und künstlich angelegte Wasserflächen und -systeme, die Wasser speichern, leiten oder verdunsten lassen. Dazu gehören Flüsse, Bäche, Kanäle, Seen, Teiche, aber auch Rückhaltebecken oder Regenwasserspeicher und Mulden-Rigolen-Systeme mit offenem Wasseranteil.

Im Zusammenhang mit Starkregen dient blaue Infrastruktur dazu, Niederschlagswasser gezielt aufzunehmen, zwischenzuspeichern, gedrosselt weiterzuleiten oder in die Umgebung abzugeben. Sie hilft, Abflussspitzen zu reduzieren, Überflutungen zu vermeiden und natürliche Wasserkreisläufe zu stärken.

Gewässerbezogene Maßnahmen

nutzen oder verbessern natürliche und künstliche Gewässer, um bei Starkregen Wasser aufzunehmen, zu verzögern oder kontrolliert abzuleiten. Sie reduzieren damit Hochwassergefahren, entlasten die Kanalisation und verbessern den natürlichen Wasserrückhalt.

kleine retitationsfläche

Auen- und Retentionsflächen

sind natürliche Überschwemmungsbereiche entlang von Gewässern.

Sie nehmen bei Starkregen überschüssiges Wasser auf, verlangsamen den Abfluss und entlasten unterliegende Gebiete. Gleichzeitig fördern sie den Biotopverbund und die Grundwasserneubildung.

Anlage Regenwasserrückhaltung

Gewässeraufweitungen und Renaturierungen

sowie zusätzliche Nebengewässer und Mulden erweitern den natürlichen Wasserrückhalteraum und verbessern die Abflusskapazitäten. Durch breitere Gewässerprofile, naturnahe Ufer, zusätzliche Seitenarme und Rückhalteräume kann Starkregenwasser langsamer abfließen, sich verteilen und kontrolliert aufgenommen werden. Dies reduziert Abflussspitzen und mindert Überflutungsrisiken.

durchlässige rasengittersteine

Entsiegelung und Schaffung von Regenrückhalteräumen

erhöhen Versickerung und Verdunstung, reduzieren den schnellen Oberflächenabfluss und fördern die natürliche Wasseraufnahme im unmittelbaren Gewässerumfeld.

Regenrückhalteräume schaffen zusätzliche Speicherkapazitäten, um Starkregenwasser kontrolliert zurückzuhalten.

Flächenbezogene Maßnahmen

Anpassung der Bebauungsplanung an Starkregenrisiken, damit gefährdete Bereiche nicht weiter versiegelt und Wasserabfluss sowie Überflutungsrisiken reduziert werden.

Platzhalter für kommende Bilder

Verbesserung der Bodendurchlässigkeit

umfasst den Austausch versiegelter Flächen durch wasserdurchlässige Beläge, bepflanzte Bereiche oder andere durchlässige Strukturen. Dadurch wird die Versickerung erhöht, Oberflächenabfluss reduziert und zugleich die natürliche Bodenfunktion zur Speicherung und Filterung von Regenwasser gestärkt.

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Mulden und Versickerungsflächen

sind gezielt angelegte Geländevertiefungen oder begrünte Senken, die Niederschlagswasser aufnehmen, zurückhalten bzw. zwischenspeichern und kontrolliert in den Boden versickern lassen. Sie verlangsamen den Abfluss, entlasten die Kanalisation und fördern die natürliche Versickerung sowie die Grundwasserneubildung.

Abbildung einer Zisterne in Kieselsteinen

Regenrückhalt auf privaten Grundstücken

umfasst Maßnahmen wie Zisternen, kleine Retentionsflächen oder Dachbegrünungen, die Niederschlagswasser vor Ort aufnehmen, speichern und zeitverzögert abgeben. Dadurch wird der Oberflächenabfluss reduziert, die Kanalisation entlastet und Wasser für Bewässerungszwecke nutzbar gemacht.

Objektbezogene Maßnahmen

sind bauliche und technische Schutzmaßnahmen, die direkt am Gebäude oder Grundstück umgesetzt werden, um Schäden durch Starkregen zu vermeiden oder zu vermindern. Die Umsetzung liegt überwiegend in der Verantwortung privater Eigentümer und setzt ein erhöhtes Risikobewusstsein sowie fachkundige Beratung voraus.

stilisierte Grafik als maßnahme ausweichen

1. Ausweichen

Ziel ist es, Wasser vom Gebäude fernzuhalten.

Beispiele: Lage und Planung von Neubauten außerhalb gefährdeter Bereiche, erhöhte Gründung oder Verzicht auf Unterkellerung, Anpassungen am Gelände zur gezielten Wasserführung, permanente oder mobile Barrieren wie Aufkantungen, Dammbalken oder Schottsysteme

Stilisierte Grafik zur Maßnahme Widerstehen

2. Widerstehen

Das Eindringen von Wasser wird baulich verhindert.

Beispiele: Abdichtung gegen Grundwasser, Rückstauschutz gegen überlastete Kanalisation, druckwasserdichte Wanddurchführungen, Schutz von Kellerfenstern und Lichtschächten, wasserdichte Türen und Fenster

Stilisierte Grafik zur Maßnahme anpassen

3. Anpassen

Wenn Wasser nicht vollständig abgehalten werden kann, wird die Nutzung und Bauweise so gestaltet, dass Schäden minimiert werden.

Beispiele: Einsatz wasserrobuster Materialien in Wand-, Boden- und Deckenkonstruktionen, hochwasserangepasste Haustechnik, schnell demontierbare Bauteile, schadensarme Nutzung in gefährdeten Räumen

Häufige Fragen für Kommunen

Kommunaler Starkregenschutz ist eine freiwillige Aufgabe der Kommune. Der Freistaat fördert die Erstellung kommunaler SRV-Konzepte über die FRL GH/2024 mit einem Fördersatz von 75 Prozent. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 25 Prozent. Alternativ kann das SRV-Konzept auch Bestandteil eines lokalen Klimaanpassungskonzeptes werden, dass das SMWA fördert.

Der Eigenanteil für die Kommune liegt bei 25 Prozent für die SRV-Konzepterstellung. Ein kommunaler Aufwand entsteht weiter in Form von personeller Mitwirkung (z. B. Abstimmungen, Bereitstellung lokaler Kenntnisse). Weitere Kosten können in einem späteren Schritt bei der Umsetzung von Maßnahmen entstehen, wobei hierfür in der Regel auch Fördermöglichkeiten bestehen. Diese Kosten sind vom Umfang der Untersuchungen und dem Aufwand/Kosten der investiven Maßnahmen abhängig.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren kann als Grundlage dienen und sollte im Anwendungsgebiet örtlich plausibilisiert werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Durchlässe korrekt erfasst worden sind. Dadurch wird aus der Hinweiskarte Starkregengefahren eine lokale Gefahrenkarte. Durch Überlagerung der Gefahrkarte mit der Lage öffentlicher Gebäude und öffentlicher Infrastruktur in Verbindung mit der Feststellung der Überflutungstiefe (ggf. auch mit hohen Fließgeschwindigkeiten) kann das Risiko bewertet werden (Risikokarte). Nach Kenntnis des Risikos können (bei Bedarf) wirksame Maßnahmen abgeleitet werden. Der Mehrwert liegt also auf dem Pfad: Gefahr – Risiko – Handlungsbedarf – Schutzmaßnahme, bei dem lediglich der erste Punkt Gefahr durch die Hinweiskarte Starkregengefahren abgedeckt werden kann.

Die Kommune ist grundsätzlich Vorhabensträger und führt das Verfahren eigenverantwortlich durch. Das BDZ unterstützt dabei beratend und kann, abhängig von Aufwand und Kapazität, auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung auch Teile der Konzepterstellung übernehmen. Voraussetzung ist eine Abstimmung mit der Kommune unter Beachtung marktüblicher Honorare.

Ein Ingenieurbüro wird nur dann erforderlich, wenn die Genauigkeit der Starkregen-Hinweiskarte für die kommunale Maßnahmenplanung nicht ausreicht und eine vertiefte Gefährdungsanalyse notwendig wird – etwa bei komplexer Topografie, dichter Bebauung oder sensibler Infrastruktur. In diesem Fall erfolgt die Beauftragung durch die Kommune nach den üblichen vergaberechtlichen Regelungen für freiberufliche Leistungen. Bei spezifischem Beratungsbedarf sollte eine Abstimmung mit der zuständigen Kommunalaufsicht erfolgen. Ergänzend wird derzeit geprüft, ob eine unverbindliche Musteraufgabenstellung zur Unterstützung der Kommunen bereitgestellt werden kann.

Bisher haben nur die Städte und Gemeinden des Klosterbezirks Altzella und die Gemeinde OT Spitzkunnersdorf (Pilotprojekt) ein vollständiges SRV-Konzept erstellt. In einigen Städten und Gemeinden sind jedoch bereits Risikobewertungen durchgeführt und Handlungsbedarfe identifiziert worden.

Ein pauschaler Umsetzungszeitraum lässt sich nicht benennen, da dieser stark von den örtlichen Rahmenbedingungen abhängt. Maßgeblich sind insbesondere die Größe des Untersuchungsgebiets, die Frage, ob vertiefte Gefährdungsanalysen (z. B. Nachmodellierungen der Starkregen-Hinweiskarte) erforderlich sind, das ermittelte Risikopotenzial, die Anzahl und Komplexität möglicher Maßnahmen sowie deren Umsetzbarkeit. Einen wesentlichen Einfluss haben außerdem Umfang und Intensität der Öffentlichkeitsbeteiligung und Kommunikation innerhalb der Kommune.